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BBU und Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder fordern: Regierungspräsidium Kassel muss zur korrekten Gebührenerhebung im Umweltinformationsrecht zurückkehren

(Bonn, Großenlüder, Kassel, 29.11.2013) Als nicht mit europäischem und hessischem Recht vereinbar bezeichnen der BBU und seine Mitgliedsinitiative Pro Lebensraum Großenlüder eine Ankündigung des Regierungspräsidiums Kassel für eine Akteneinsicht oder die Übermittlung einer elektronischen Datei hohe Gebühren zu erheben. Sie fordern das Regierungspräsidium auf, wieder auf den Boden des Umweltinformationsrechts zurückzukehren und seine Ankündigung zurückzunehmen.

Mit Datum vom 19. Dezember hatte die Bürgerinitiative beim Regierungspräsidium Kassel beantragt, die Genehmigung zur Änderung der PET-Schredderanlage der Firma Meister in Großenlüder einschließlich der zugehörigen Unterlagen zu erhalten. Dies sollte in Form einer pdf-Datei erfolgen. Um für Überraschungen gewappnet zu sein, bat die Bürgerinitiative um einen Kostenvoranschlag.

Diese Vorsicht war mehr als berechtigt. Mit Schreiben vom 16.1.2013 kündigte die Behörde an, dass sie beabsichtige, für die reine Akteneinsicht ca. 88 € in Rechnung zu stellen. Hinzu sollten Kosten für die Anfertigung der pdf-Datei kommen. Insgesamt soll die Initiative für eine einfache Verwaltungshandlung 103 € bezahlen.

Peter Schott vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Das ist ein einmaliger Vorgang. Die Umweltinformationsrichtlinie der EU von Anfang 2003 sowie das Hessische Umweltinformationsgesetz haben ausdrücklich aufgeführt, dass eine Einsichtnahme in beantragte Informationen vor Ort kostenfrei ist. Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht betont, dass auch Vorbereitungshandlungen wie die Prüfung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Begriff der gebührenfreien Akteneinsicht umfasst sind. Daher ist uns auch kein Fall bekannt, bei dem eine Behörde versucht hätte, hierfür Gebühren zu erheben.“

Der BBU betont, dass für eine Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Regierungspräsidiums und die Übermittlung einer elektronischen Datei der gleiche Maßstab angelegt werden muss. Zudem ist der BBU über die Ankündigung einer Gebührenerhebung für die Erstellung einer Datei mehr als erstaunt. Nach hessischem Recht gibt es hierfür keinen Gebührentatbestand.

Kerstin Desch-Wöhrl von der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder ergänzt: „Die angekündigte Gebührenerhebung verstößt auch gegen das im Hessischen Umweltinformationsgesetz verankerte Verbot, abschreckende Gebühren zu erheben. Wenn pro Akteneinsicht 100 € oder mehr in Rechnung gestellt werden, läuft der europarechtliche Anspruch auf den ungehinderten Zugang zu Umweltinformationen ins Leere. Das Ziel, eine Verbesserung der Umweltqualität durch eine kontinuierliche Kontrolle von Betreibern und staatlichen Stellen zu erreichen, wird so ausgehebelt.“

Die Bürgerinitiative hat das Regierungspräsidium Kassel daher schriftlich aufgefordert, den Kostenvoranschlag kurzfristig zu korrigieren. Der BBU und die Initiative betonen, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen werden darf.

          
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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.